Wie berechne ich meinen Stundenansatz?
Der Stundenansatz muss alles bezahlen, was Ihr Betrieb in einem Jahr kostet – Ihren eigenen Lohn eingeschlossen – und dazu einen Gewinn abwerfen. Verteilt wird diese Summe aber nicht auf alle Stunden, die Sie arbeiten, sondern nur auf die Stunden, die Sie dem Kunden tatsächlich verrechnen können. Die Formel lautet:
Stundenansatz = (alle Betriebskosten + Lohn bzw. Unternehmerlohn + Gewinn) ÷ verrechenbare Stunden pro Jahr
Klingt einfach – der Teufel steckt aber in den beiden Teilen der Rechnung. Oben werden gerne Kosten vergessen, unten werden fast immer zu viele Stunden angenommen. Das Ergebnis ist ein Ansatz ohne Mehrwertsteuer; ist Ihr Betrieb MWST-pflichtig, kommt sie auf der Rechnung dazu.
Wie viele Stunden kann ich wirklich verrechnen?
Ein Jahr hat 52 Wochen, aber Sie stehen längst nicht an jedem Arbeitstag beim Kunden. Ziehen Sie von der Jahresarbeitszeit zuerst die Abwesenheiten ab: Ferien, Feiertage, Krankheit, Unfall, Militär und Weiterbildung. Was übrig bleibt, sind Ihre Anwesenheitsstunden.
Davon geht noch einmal ein grosser Teil weg, den niemand bezahlt: Offerten schreiben und Baustellen besichtigen, Material bestellen und abholen, Rechnungen und Mahnungen, Telefon und E-Mails, Werkstatt aufräumen, Fahrzeug pflegen und Fahrten, die Sie nicht verrechnen. Wie gross dieser Anteil ist, wissen Sie erst, wenn Sie ihn ein paar Wochen lang ehrlich aufschreiben. Bei kleinen Betrieben, in denen der Chef auch das Büro macht, ist er oft grösser als erwartet.
Welche Kosten gehören in den Stundenansatz?
Nehmen Sie die Zahlen aus Ihrer letzten Jahresrechnung und prüfen Sie diese Checkliste:
- Lohn: Ihr gewünschter Unternehmerlohn als Selbständiger bzw. die Löhne der Mitarbeitenden
- Sozialversicherungen: als Selbständiger AHV/IV/EO von ca. 10 % des Einkommens; bei Mitarbeitenden die Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO/ALV, Pensionskasse und Unfallversicherung
- Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Sachversicherung, Taggeld bei Krankheit und Unfall – für Selbständige nicht automatisch versichert
- Fahrzeug: Leasing oder Abschreibung, Treibstoff, Service, Reifen, Versicherung, Steuer, Parkplatz
- Werkzeug und Maschinen: Anschaffungen, Reparaturen, Verbrauchsmaterial, Schutzausrüstung
- Räume: Miete für Werkstatt, Lager und Büro, Strom, Heizung
- Verwaltung: Telefon, Internet, Software, Treuhand, Bankgebühren, Werbung, Weiterbildung
- Gewinn und Reserve: für Investitionen, schlechte Monate und Kundenausfälle
Nicht in den Stundenansatz gehört das Material, das Sie für einen bestimmten Auftrag einkaufen. Es wird separat verrechnet (siehe weiter unten).
Rechenbeispiel: Wie hoch ist der Stundensatz für einen Handwerker?
Das folgende Beispiel zeigt einen Einzelunternehmer ohne Mitarbeitende. Alle Zahlen sind frei gewählte Beispielwerte – setzen Sie Ihre eigenen ein.
| Stunden (Beispiel) | Stunden |
|---|---|
| Jahresarbeitszeit: 52 Wochen × 42.5 Stunden | 2'210.0 |
| – Ferien: 5 Wochen | – 212.5 |
| – Feiertage: 9 Tage à 8.5 Stunden | – 76.5 |
| – Krankheit und Unfall: 5 Tage | – 42.5 |
| – Weiterbildung: 3 Tage | – 25.5 |
| = Anwesenheitsstunden | 1'853.0 |
| – nicht verrechenbare Zeit für Offerten, Administration, Einkauf, Werkstatt (Annahme 25 %) | – 463.0 |
| = verrechenbare Stunden | 1'390.0 |
| Kosten pro Jahr (Beispiel) | CHF |
|---|---|
| Unternehmerlohn | 85'000.00 |
| AHV/IV/EO als Selbständiger, ca. 10 % | 8'500.00 |
| Versicherungen (Haftpflicht, Sachen, Taggeld) | 5'500.00 |
| Fahrzeug | 14'000.00 |
| Werkzeug und Maschinen | 5'000.00 |
| Werkstatt, Lager, Büro | 12'000.00 |
| Verwaltung, Software, Treuhand, Werbung | 6'500.00 |
| Zwischentotal | 136'500.00 |
| Gewinn und Reserve (Annahme 8 %) | 10'920.00 |
| Total, das der Stundenansatz decken muss | 147'420.00 |
| Stundenansatz: CHF 147'420.00 ÷ 1'390 Stunden | rund 106.05 |
In diesem Beispiel muss jede verrechnete Stunde also rund CHF 106.05 einbringen (ohne MWST), damit am Jahresende Lohn, Kosten und Reserve gedeckt sind. Ob dieser Wert am Markt passt, ist eine zweite Frage: Ansätze sind je nach Branche und Region sehr unterschiedlich, und viele Berufsverbände publizieren Richtwerte für ihre Mitglieder. Liegt Ihr berechneter Ansatz deutlich darüber, lohnt sich ein genauer Blick auf die Kosten und auf den Anteil der nicht verrechenbaren Zeit.
Wie verrechne ich Material, Fahrzeit und Wegpauschale?
Material verrechnen Sie separat zum Einkaufspreis plus einem Zuschlag. Der Zuschlag deckt Bestellung, Abholung, Lager, Verschnitt und die Garantie, die Sie für das Material übernehmen. Die Höhe legen Sie selbst fest. Beispiel: Einkauf CHF 200.00 + 15 % Zuschlag = CHF 230.00.
Bei der Fahrzeit gibt es mehrere Wege: eine feste Wegpauschale pro Einsatz, die Fahrzeit nach Stundenansatz oder eine Pauschale nach Zonen bzw. Kilometern. Wichtig ist, dass Sie die Regel vorher kommunizieren – am besten schon, wenn Sie die Offerte schreiben. Fahrten, die Sie nicht verrechnen, gehören in die nicht verrechenbare Zeit und erhöhen damit Ihren Stundenansatz.
Regiestunden oder Pauschale: Was ist besser?
Bei Regiearbeiten verrechnen Sie die tatsächlichen Stunden zum Stundenansatz, dazu Material und Pauschalen. Das ist fair, wenn sich der Aufwand vorher nicht abschätzen lässt – etwa bei Reparaturen oder Zusatzarbeiten. Als Nachweis dient ein vom Kunden unterschriebener Regierapport.
Bei einer Pauschale nennen Sie einen festen Preis für die ganze Arbeit. Der Kunde weiss, woran er ist; das Risiko liegt bei Ihnen. Auch die Pauschale beruht auf dem Stundenansatz: geschätzte Stunden × Ansatz + Material + Reserve für Unvorhergesehenes. Wer nur eine ungefähre Grösse nennen will, macht einen Kostenvoranschlag.
Welche Fehler passieren beim Stundenansatz oft?
- Zu viele Stunden angenommen: Wer im Beispiel mit allen 1'853 Anwesenheitsstunden rechnet, kommt auf rund CHF 79.55. Weil aber nur 1'390 Stunden verrechnet werden, fehlen am Jahresende rund CHF 36'800.
- Administration vergessen: Offerten, Rechnungen und Einkauf sind Arbeit – nur bezahlt sie niemand direkt.
- Eigenen Lohn zu tief angesetzt: Der Unternehmerlohn muss auch Ferien, Vorsorge und Krankheitstage tragen.
- Sozialversicherungen übersehen: Als Selbständiger bezahlen Sie die AHV/IV/EO-Beiträge vollständig selbst.
- Keine Reserve: Ohne Gewinnanteil bringt schon ein Kunde, der nicht zahlt, die Rechnung ins Minus.
Wie oft sollte ich den Stundenansatz prüfen?
Mindestens einmal im Jahr, am besten nach dem Jahresabschluss: Haben sich Miete, Fahrzeug, Versicherungen oder Löhne verändert? Stimmt der Anteil der verrechenbaren Stunden noch? Auch nach einer grösseren Anschaffung oder wenn Sie Mitarbeitende einstellen, lohnt sich eine neue Rechnung. Eine Erhöhung kündigen Sie Stammkunden am besten frühzeitig an – eine kleine, regelmässige Anpassung wird eher akzeptiert als ein grosser Sprung nach Jahren.
Stundenansatz und Regiestunden mit Offactura
Ihren Stundenansatz hinterlegen Sie einmal in den Einstellungen. Arbeitsstunde, Fahrtweg oder Entsorgung erfassen Sie als Textbausteine, Material mit Preis im Materialkatalog – danach steht jede Position per Klick in der Offerte. Mit dem Zusatzmodul Regiefactura erfassen Sie Regiestunden auf dem Handy, lassen den Kunden unterschreiben und machen aus dem Rapport die Rechnung.
Häufige Fragen zum Stundenansatz
Wie viele Stunden pro Jahr kann ein Handwerker verrechnen?
Das hängt stark vom Betrieb ab. Nach Abzug von Ferien, Feiertagen, Krankheit und der Zeit für Offerten und Administration bleibt oft deutlich weniger übrig, als man denkt. Schreiben Sie einige Wochen lang auf, welche Stunden Sie wirklich verrechnen.
Ist der Stundenansatz mit oder ohne MWST?
Berechnen Sie den Stundenansatz immer ohne Mehrwertsteuer. Ist Ihr Betrieb MWST-pflichtig, kommt die MWST auf der Rechnung zum Total dazu und wird an die Steuerverwaltung abgeliefert.
Gehört das Material in den Stundenansatz?
Nein. Material, das Sie für einen bestimmten Auftrag einkaufen, verrechnen Sie separat mit einem Zuschlag. Nur Kleinmaterial und Verbrauchsmaterial ohne Bezug zu einem Auftrag fliessen in die allgemeinen Kosten.
Wo trage ich in Offactura meinen Stundenansatz ein?
In den Einstellungen. Zusätzlich können Sie Arbeitsstunden und Pauschalen als Textbausteine mit Preis anlegen und sie danach per Klick in Offerten und Rechnungen einfügen.
Stand Oktober 2026. Allgemeine Informationen ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Im Einzelfall eine Fachperson beiziehen.